Cashback Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Landwirtbonus (Cashback) - Programm unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Um am Landwirtbonus-Programm teilzunehmen, muss die entsprechende Rechnung online über myCorteva hochgeladen werden (ab 1.5.2024 bis zum 30.6.2024). Wichtig: Es erfolgt keine automatische Erstellung der Gutschrift ohne Einreichung eines Umsatznachweises.
- Bitte identifizieren Sie sich mit ihrer Kundennummer, die Sie per E-Mail erhalten haben, um den Landwirtbonus zu erhalten. Keine Auszahlung an andere Kundennummer möglich.
- Die Berechtigung für den Bonus basiert auf der Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Vertriebsansprechpartner, die seitens Corteva dokumentiert wurde. Bitte beachten Sie: Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie sich mit der entsprechenden Kundennummer identifiziert haben sowie eine final gekaufte Menge der entsprechenden Produktgruppe (Mais, Sonnenblumen, Raps oder SIliermittel) vorliegt.
- Der Landwirtsbonus bezieht sich auf den Umsatz je Produktgruppe (Achtung: keine Kombination von Umsätzen von mehreren Produktgruppen) und erfolgt folgendermaßen: Einmalige Zahlung bzw. Rückvergütung gem. Staffel (nach Retouren) zum Saisonende. Der Bonus ist nach oben entsprechend des Umsatzes beschränkt.
- Die Auszahlung des Landwirtbonus erfolgt ab dem 1.7.2024.
- Sofern die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, behält sich Corteva das Recht vor, die Teilnahme am Programm abzulehnen und den Bonus nicht auszuzahlen.